Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines:
Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch Auftragserteilung oder/und Warenannahme erkennt der Käufer unsere Bedingungen sowohl für die anstehende als auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen als rechtsverbindlich an.

2. Angebote und Aufträge:
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Unsere Verkaufsbedingungen gelten mit der Annahme des Angebotes als vom Besteller in vollem Umfang angenommen. Etwaige, von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich. Aufträge sowie mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise:
Die endgültige Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Insoweit sind unsere in Angebot und Bestätigung gemachten Preisangaben freibleibend. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zölle, Versicherung und Verpackung. Für Kleinstmengen werden Zuschläge nach besonderer Vereinbarung erhoben.
Sollten nach Annahme eines Auftrages unerwartete, von uns nicht zu vertretende Änderungen der Waren und/oder Warennebenkosten eintreten, die eine Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Preisen unzumutbar machen, dann haben wir das Recht, die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse vorzunehmen. Kommt dabei keine Einigung zustande, dann sind wir von der Vertragspflicht entbunden, ohne daß Schadenersatz oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.

4. Lieferung und Versand:
Lieferung erfolgt ab Werk oder auswärtigem Auslieferungslager. Die Verpackung wird auf das sorgfältigste vorgenommen. Für Bruch wird Ersatz oder Vergütung durch uns nicht gewährt.
Lieferungen von 10 % über oder unter den Bestellmengen behalten wir uns gegebenenfalls vor.
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Besteller das Risiko. Die Wahl des Versandweges erfolgt durch uns. Falls der Besteller besondere Versandvorschriften erteilt, gehen die Mehrkosten gegenüber dem billigsten, von uns zu wählenden Versandweg, zu Lasten des Bestellers. Transportversicherungen nehmen wir auf Wunsch nur unter Berechnung der Versicherungsprämie vor, eine Versicherungspflicht übernehmen wir nicht.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Die Ware ist unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft vom Besteller zu übernehmen. Bei Abnahmeverzug gehen Kosten und Gefahr der Lagerung auf den Besteller über. Das gleiche gilt bei Bahnsperren und sonstigen Transportsperren, die einen Versand unmöglich machen.

5. Lieferfrist:
Wir sind bemüht, so rasch wie möglich zu liefern, können uns aber an feste Lieferzeiten und Termine nicht binden. Ist ausnahmsweise eine feste Lieferzusage gemacht worden, kann der Besteller Ersatzansprüche erst dann stellen, wenn nach erfolgter maßvoller Nachfristsetzung nicht geliefert wird. Die Ansprüche des Bestellers beschränken sich in diesem Falle auf Zahlung des Unterschiedes zwischen Verkaufspreis und dem Preis, den der Besteller bei anderweitiger Eindeckung für nachweisbar gleichwertige Ware bezahlt hat.

6. Zahlung:
Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der Ware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung in Wechseln bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und die weitere Erfüllung des Kontraktes zu verweigern. Inkasso- und Mahnspesen gehen zu Lasten des Käufers. Außerdem werden unsere sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Werden nach Kaufabschluß Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, so können wir Vorauszahlungen oder bei bereits erfolgter Lieferung sofortige Kasse verlangen, und zwar lediglich unter Hinweis auf diese Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Zahlungen sind nur an uns direkt, nicht an das Lieferwerk zu leisten.
Zurückbehaltung und Aufrechnung seitens des Käufers wegen streitiger Gegenansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollen Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen, Unkosten sowie Abdeckung eines eventuellen Kontokorrentsaldos behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware sowie an den unter Verwendung unserer Ware hergestellten Erzeugnissen vor. Bei Bezahlung durch Schecks oder Wechsel gilt dies bis zur Einlösung derselben.
Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung, die Vorbehaltsware vom Käufer zurückzuverlangen, falls dieser seinen Verpflichtungen uns gegenüber trotz Abmahnung nicht nachkommt.
Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse bzw. Mischungen zu deren vollem Wert. Bleibt die Verarbeitung oder Mischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum (§§ 947, 948 BGB) im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich zu verwahren.
Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er widerruflich berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen.
Zu Verpfändungen und Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist er nicht befugt. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum (§ 947 Abs. 1. § 948 BGB) stehende Ware sicherheitshalber an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.

8. Mängelrügen, Gewährleistung:
Für Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bestellten Ware liegt die Verantwortung ausschließlich beim Käufer. Er ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen. Wird diese Prüfung unterlassen, so kann nachträglich nicht geltend gemacht werden, daß eine fehlerhafte oder eine andere als die bestellte Ware geliefert worden sei.
Beanstandungen jeder Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erhoben werden. Bei FOB-Verkäufen müssen Beanstandungen so rechtzeitig erfolgen, daß die Verschiffung offensichtlich falscher oder fehlerhafter Ware noch verhindert werden kann. Bei CIF- oder C&F-Verkäufen erlischt die Beanstandungsfrist 14 Tage nach Ankunft der Ware im Empfangshafen.
Eine Mängelrüge entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
Im Falle fristgerechter und von den Lieferwerken anerkannten Beanstandungen steht dem Besteller nur das Recht zur Wandlung zu, nicht dagegen ist er zu Preisänderungen berechtigt. Wir behalten uns aber das Recht vor, gegebenenfalls Ersatz für die beanstandete und zurückgegebene Ware zu liefern.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Das gilt auch in Fällen versteckter Mängel. Beanstandungen über versteckte Mängel sind sofort nach Kenntlichwerden zu melden, spätestens jedoch innerhalb 6 Monaten nach Erhalt der Ware.
Eine Garantieleistung ist nur zu den jeweiligen Bedingungen der einzelnen Lieferwerke möglich.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Stockstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stockstadt, Mai 2009